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Pflichtversicherung ab 01.08.2018 für Immobilienverwalter §34 C

Für Immobilienverwalter tritt zum 01.08.2018 eine neue Berufszulassung in Kraft . Erstmals wird eine Erlaubnispflicht in § 34 c Gewerbeordnung eingeführ . Für Wohnimmobilienverwalter fordert der Gesetzgeber eine Pflichtversicherung für Vermögensschäden mit eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € pro Versicherungsfall und 1 Mio € im Jahr . Immobilienverwalter haften jedoch in der Regel unbegrenzt.

Wer in der Immobilienbranche Tätig ist sollte seine Versicherungsschutz dringen anpassen hinsichtlich des Versicherungsumfangs . Für bisherige Tätige in der Immobilienbranche gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01. März 2019.

Lassen sie Ihrern Versicherungsschutz prüfen und eine Marktvergleich erstellen .

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg