Beiträge

Schadenfall Schneedruck Elementar Versicherung

Elementarschadensdeckung

Schnee kann nicht nur „bezaubernd“ sein. Im gesamten Alpenraum steigt die Lawinengefahr grade täglich.
In einem neuen Schadenfall ist nun das Dach eines Kuhstalls eingebrochen. Glücklicherweise wurden weder Menschen noch Tiere verletzt.
Das Dach soll zum Zeitpunkt des Schadens mit etwa 30 cm Schnee bedeckt gewesen sein.

Bei extremen Schneelagen kann die Räumung eines Daches eine Obliegenheit darstellen – auch wenn hierbei immer eine potenzielle Gefahr für Leib und Leben beim Freiräumen berücksichtigt werden muss. Gefährlich wird es jedoch dann, wenn das Gebäude etwas älter ist und Dachbalken schon einer geringeren Last nicht mehr standhalten können oder ein Gebäude ohne Berechnung der Baustatik errichtet wurde.

Je nach Lage gelten sog. Schneelastzonen. Diese beschreiben, wieviel Schneelast ein Gebäude standhalten muss.

Schäden durch Schneedruck sind über die Zusatzdeckung Elementar i.d.R. im Rahmen der Gebäude und Inhaltsversicherung versicherbar.
Speziell Schneedruck ist jedoch nicht bei allen Produkten Teil der Begriffsdefinition „Elementar“ und daher möglicherweise nicht mitversichert.
Gerade bei Alttarifen können hier gefährliche Deckungslücken bestehen.

Wir empfehlen daher – gerade im Hinblick auf zunehmende Extremwetterlagen – eine entsprechende Absicherung eines Elementarbausteins in ihrer Gebäudeversicherung .

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg