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Winterreifen: Nicht nur bei klirrender Kälte Pflicht!

gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch,
Schnee-, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Winterreifen oder auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen müssen die M+S-Kennzeichnung (Matsch + Schnee) aufweisen. Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 60 € rechnen. Als Faustformel gilt die O-O-Regel: Von Oktober bis Ostern
sollte das Fahrzeug auf M+S-Reifen umgerüstet werden. Damit entgehen Sie nicht nur dem Bußgeld, Winterreifen
erhöhen zudem die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte.

Auch für den Versicherungsschutz können sich Auswirkungen ergeben: Die Kfz-Haftpflichtversicherung
übernimmt den Schaden des Opfers, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs
war. Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt die Schäden am eigenen Auto. Jedoch ist der Versicherer berechtigt, den
Schaden nach der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Achten Sie also hierbei insbesondere darauf, dass Ihre Vollkaskoversicherung den Einschluss: „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Wir übernehmen
diese Überprüfung jederzeit für Sie.

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg

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