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Elektromobilität KFZ Versicherung zum 01.01.2018

Das Produkt

Eine zukunftsweisende und fortschrittliche Zukunft ermöglicht es heute, elektrisch angetriebene Fahrzeuge – gerade für den urbanen Einsatz – individuell zu nutzen. Elektrofahrzeuge bieten Baugruppen, insbesondere Batterie und Akku, die sich grundlegend von denen konventionell angetriebener Fahrzeuge unterscheiden. M-ERIGE® berücksichtigt diese Besonderheiten.

● Kfz-Haftpflichtversicherung, umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen Sie

● Allgefahrendeckung, sichert Ihr gesamtes Fahrzeug gegen versicherte nahezu alle Ereignisse und ist damit nicht mit einer
normalen Vollkaskoversicherung vergleichbar. Erleidet zum Beispiel Ihre Batterie vor Ablauf der üblichen Lebensdauer einen
Schaden, sorgt M-ERGIE® für Ersatz.

● GAP-Deckung (Leasing-Differenzdeckung), schließt die Lücke, die sich bei einem Totalschaden oder Diebstahl zwischen
dem Anspruch des Leasinggebers (Leasingrestbetrag) und der Leistung des Versicherers (Wiederbeschaffungswert) ergibt. Die
GAP ist beitragsfrei enthalten.

● Neupreisentschädigung in den ersten 2 Jahren, damit der Wertverlust Ihres Fahrzeugs nicht zu Ihren Lasten geht, bieten
wir Ihnen eine Neupreisentschädigung innerhalb der ersten 24 Monate und den Ersatz von Wertminderungen bei
Reparaturschäden.

● Optional Schutzbrief (gegen Beitragszuschlag), Sie erleiden unterwegs eine Panne oder einen Unfall? Kein Problem mit dem
Schutzbrief. Pannenhilfe, Abschleppen oder Bergen ist sogar ohne eine Kilometerbegrenzung mitversichert.

● Optional Insassenunfall (gegen Beitragszuschlag), sichert den Fahrer und die Insassen gegen die Folgen von Invalidität
oder Tod.

● Ausschlüsse, was nicht versichert ist, wird beim Namen genannt – zum Beispiel Schäden durch reinen Verschleiß und
gewöhnliche Abnutzung Zusatzservice

● Unwetterwarndienst per SMS, Sie erhalten, wenn Sturm und Hagel drohen, kostenlos eine Warnmeldung auf Ihr Handy.

● Akku leer? Als M-ERGIE Kunde können Sie Ihr Fahrzeug kostenlos an der Schnellladestation am Direktionsgebäude der
Mannheimer aufladen  Der Tarif Versicherbar sind neben reinen Elektrofahrzeugen auch Hybridfahrzeuge und Range Extender. Darüber hinaus können auch Lieferwagen (Lkw bis 3,5 to.) und Krafträder im Rahmen des Konzepts versichert werden. Der Haftpflichtbeitrag ermittelt sich auf Basis der Fahrzeugart (Pkw, Lfw, Krad) sowie der Motorleistung. Der Beitrag zur Fahrzeugversicherung bemisst sich in Abhängigkeit zum Neuwert (inkl. Batterie / Akku) und der Höhe des Selbstbehalts. Bei der Fahrzeugversicherung sind drei Varianten wählbar:

● 500 Euro pauschal
● 1.000 Euro pauschal
● 2.500 Euro pauschal

Eine Einstufung in Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklassen sowie die sonst übliche jährliche Umstufung entfällt völlig. Auch Tarifmerkmale wie Zulassungsdatum, Abstellort. Im Falle einer Einschränkung des Fahrerkreises oder bei einer geringen jährlichen Fahrleistung erhalten Sie bei ADMINOVA einen Sondernachlass. Einzelfahrzeuge Einzelfahrzeuge werden auf Basis des oben genannten Tarifs versichert. Die ermittelten Beiträge sind Stückbeiträge und somit unabhängig von Typ- und Regionalklassen.

Kleinflotten ab 6 Fahrzeuge
Kleinflotten ab 6 Fahrzeugen können in das Verlaufsklassenmodell. Je nach Schadenverlauf beim Vorversicherer ist eine Einstufung bis zu einem Beitragssatz von 25% möglich. Durch diese günstige Einstufung ist das ADMINOVA Elektromobilitätskonzept auch für Flotten sehr interessant. Je nach Schadenquote erfolgt hier jedoch zur Hauptfälligkeit ggf. eine Umstufung in eine andere Verlaufsklasse. Selbstverständlich gilt auch hier der weitreichende Versicherungsumfang der
Allgefahrenversicherung.

Ihr Angebot
Haben Sie Fragen zu unserem ADMINOVA Elektromobilitätskonzept
oder zu unseren Versicherungslösungen?
Sie wünschen weitere Unterlagen zu M-ERGIE® zu dem

Ein auf Sie zugeschnittenes Angebot und eine individuelle Beratung
erhalten Sie bei Ihrem ADMINOVA-Experten.

Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg

wir erstellen ihnen gwerne ein Angebot für ihre Autoversicherung zum 01.01.2018

Oldtimer H-Kennzeichen

Allgemeines

Mit dem Begriff Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die eine bestimmte Altersgrenze von z. B. 30 Jahren überschritten haben. Derartige Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerbegünstigtes Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) bekommen. Auch die Versicherungsprämien für Oldtimer sind meist niedriger, wenn ein weiteres Alltagsfahrzeug vorhanden ist.
Für viele Besitzer ist ihr Oldtimer mehr als nur ein einfaches Fahrzeug. Neben dem ideellen Wert für jeden Eigentümer weisen diese Fahrzeuge oft auch einen erheblichen materiellen Wert auf. Manche Oldtimer fahren auf der Straße, andere werden in Museen ausgestellt. Aus diesem Grund wird ein „normaler Versicherungsschutz“ den Anforderungen an die Classic Cars nicht gerecht.
Abweichend zu Standard-Kfz-Versicherungen bildet die Entschädigungsgrundlage nicht der Zeitwert, sondern der Marktwert des Oldtimers. Um diesen Mehrwert bedarfsgerecht abzusichern, bieten unsere Spezial-Versicherer maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Oldtimer und Youngtimer.
Versicherungswerte
● Marktwert, Standard-Entschädigungsgrundlage, beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeugs am Markt.
● Wiederaufbau bzw. Wiederherstellungswert, berücksichtigt die über den Marktwert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungskosten. Somit ist der Wiederaufbau- bzw. Wiederherstellungswert meist höher als der Marktwert.
● Wiederbeschaffungswert, ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Zur Ermittlung des jeweiligen Versicherungswerts ist ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Wertgutachten zu empfehlen. Weitere Informationen zu den Versicherungswerten entnehmen Sie unseren Infoblatt Versicherungswerte.
Voraussetzungen für einen Oldtimer-Tarif
Nicht alle älteren Fahrzeuge können im Rahmen eines Oldtimer-Tarifs versichert werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
● Fahrzeugalter, je nach Anbieter können Fahrzeuge versichert werden, die mind. 20 Jahre alt sind
● Originalzustand, keine Replika oder ähnliches
● Zustandsnote, i. d. R. mind. Note 3
● Geringe Jahresfahrleistung, i. d. R. max. 10.000 km
● Alter Fahrzeugnutzer, i. d. R. ab 23 Jahren
● Abstellplatz, Garage oder Carport
● Keine Alltagsnutzung, keine gewerbliche Nutzung
● Alltagsfahrzeug, ein weiteres Alltagsfahrzeug muss vorhanden sein
Umfang einer Kfz-Versicherung
● Kfz-Haftpflichtversicherung, umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen Sie.
● Teilkaskoversicherung, abweichend von einer „normalen“ Teilkaskoversicherung bieten Oldtimer-Tarife darüber hinaus auch Versicherungsschutz gegen Vandalismus oder Transportunfall.
● Vollkaskoversicherung, bietet Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen.
● optional All-Risk-Deckung, bietet noch weiterreichenden Schutz als eine Vollkasko-Versicherung gegen allen Gefahren, welchen das Fahrzeug ausgesetzt ist.
● optional Reparaturkostenversicherung, die Krankenver-sicherung für den Oldtimer.
● optional Oldtimer-Schutzbrief, für Pannenhilfe, Abschleppdienst usw.
● optional Fahrerschutz, Entschädigungsleistung für den Fahrer nach einem selbstverschuldeten Unfall
Zusätzliche Sonderlösungen
● Absicherung von Oldtimersammlungen
● Rote Dauerkennzeichen (v.a. bei Oldtimersammlungen)
● Versicherung für in Museen ausgestellte Oldtimer/Youngtimer
● Absicherung von Repli-Cars (nachgebildete Originale) und Veteranen (Oldtimer bis Baujahr 1918)
● Restaurierungsversicherung
● Transport-Standortabsicherung (für teilrestaurierte Fahrzeuge)
● Garagenabsicherung (für nicht angemeldete Fahrzeuge)
Erforderliche Unterlagen
● Fotos des Fahrzeugs (von allen 4 Seiten, Innenraum, Kofferraum, Motor sowie Tacho)
● Kopie des Fahrzeugscheins
● Angaben zu Restaurierungsarbeiten
● Gutachten (sofern erforderlich) bzw. Zustandsnote (1-5)
Wertanlage
Seit etwa dem Jahr 2000 werden Oldtimer vermehrt als Anlagealternative zu Finanzwerten oder Edelmetallen gekauft – vergleichbar mit zeitgenössischer Kunst. Bei hochwertigen Oldtimer-Fahrzeugen kann im Optimalfall mit einer Wertsteigerung von durchschnittlich 5 – 7% pro Jahr gerechnet werden. Derartige Fahrzeuge haben in der Regel einen Wert von deutlich über 25.000,- €.
Für den Fall, dass Oldtimer speziell zum Zweck der Wertanlage angeschafft werden bieten sich Gesellschaften an, welche sich auf das Standrisiko spezialisiert haben, z.B. Hiscox.
Wir beraten Sie gerne darüber, welcher Spezialversicherer am besten zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug passt!

Ihr Versicherungsbüro Rossi

wir erstellen einen Marktvergleich für ihre Autoversicherung zum 01.01.2018

 

KFZ Versicherung zum 01.01.2018

Kraftfahrtversicherung Tarife 01.01.2018

ALLGEMEINES
In unserer mobilen Welt ist ein Auto für die meisten Menschen nahezuunverzichtbar. Ob für den Weg zur Arbeit, die Urlaubsreise mit der Familie oder der Großeinkauf am Wochenende: Das eigene Auto ist immer dabei. Um diesen Luxus sorgenfrei genießen zu können, brauchen Sie eine starke Kfz-Versicherung. Bei der Auswahl der richtigen Versicherung sollten Sie Preis und Leistung vergleichen, oder Sie verlassen sich auf die vfm-Produktempfehlung. Denn wir haben für Sie
bereits verglichen und können Ihnen so Tarife mit ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis präsentieren. Alle auf dieser Produktinfo empfohlenen Tarife beinhalten die freie Werkstattwahl.

Umfang einer Kfz-Versicherung:
• Kfz-Haftpflichtversicherung, umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
gegen Sie.
• Teilkaskoversicherung, sichert Ihr Fahrzeug gegen versicherte Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Wildschaden, usw. ab
• Vollkaskoversicherung, bietet den Rund-um-Schutz für Fahrzeug, auch bei selbst verursachten Schäden am eigenen Auto
• Sinnvolle Zusatzbausteine, wie zum Beispiel: Schutzbrief, inkl. Pannendienst und Abschlepphilfe
Fahrerschutz, Entschädigungsleistungen für den Fahrer nach einem Unfall ƒAuslandsschutz, auch bei Unfällen im Ausland gilt:
ƒƒEntschädigung nach deutschem Recht Folgende Leistungserweiterungen sollten in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten sein:
Kfz-Haftpflichtversicherung:
• ausreichende Deckungssummen, 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten vereinbart
sein, damit Sie im Schadenfall nicht mit Ihrem Privatvermögenhaften müssen
• Umweltschadendeckung, wenn nach einem Unfall durch auslaufende Betriebs- oder Schmierstoffe Umweltschäden
verursacht werden
• Mallorca-Police, für im Ausland gemietete Fahrzeuge. Springt ein, wenn die vor Ort versicherten Summen nicht ausreichen
Kaskoversicherung:
• Erweiterte Wildschadenklausel, somit sind auchZusammenstöße mit Vögeln, Bibern, herrenlosen Hunden, usw. versichert
• Tierbiss inkl. Folgeschäden, nicht nur der Marderbiss, sondern Schäden durch andere Tierbisse sind mitversichert. Kommt es
nach einem Tierbiss zu einem Motorschaden, ist dieser als Folgeschaden auch mitversichert.
• Kurzschlussfolgeschäden, damit nicht nur der Kurzschluss, sondern auch evtl. Folgeschäden mitversichert sind
• Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, beispielsweise für Schäden nach dem Überfahren einer roten Ampel
• Havarie Grosse, wenn das Fahrzeug während eines Fährtransports über Bord geworfen, um Schiff und Besatzung zu retten. Alle Gesellschaften unserer Produktinfo beinhalten diese Deckung.
• Verzicht auf Abzug neu für Alt, der Versicherer verzichtet bei der Regulierung eines Schadensauf einem entsprechenden
Abzug aufgrund Alter und Abnutzung der Teile
• Kaufwert-/Neuwertentschädigung, bei Totalschaden oder Diebstahl wird nicht der Zeitwert, sondern der damalige Kauf-/
Neupreis entschädigt
• Erweiterte Elementarschadendeckung, hierüber sind auch Schäden durch Lawinen (Dachlawinen), Erdrutsch oder
Erdsenkung mitversichert
• Freie Werkstattwahl, somit kann ein Kaskoschaden auch in der Werkstatt Ihres Vertrauens repariert werden
• Leistungsupdategarantie, zukünftige Verbesserungen des Leistungsumfangs gelten automatisch mitversichert
• Schutzbrief, Abschleppen nach Autopanne
• GAP-Deckung, der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrags auf Grund eines Totalschadens auch den
Differenzbetrag zwischen Leasingrestforderung un Wiederbeschaffungswert
• Fahrerschutz, der Fahrer kann Ansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, usw.) gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherungstellen
• Rabattschutz, verhindert die Höherstufung nach einem belastenden Schaden in Haftpflicht und Vollkasko
• Gespannschäden, zwischen ziehenden und gezogenen Fahrzeug (Schäden durch den eigenen Anhänger)
• All-Risk-Deckung, versichert sind alle Gefahren, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist (Bsp. Reifenschäden)
• Brems- / Betriebs- und Bruchschäden, infolge verrutschter Ladung, Materialfehler, oder Eigenschäden am Fahrzeug
• Auslandsschadenschutz, auch bei Unfällen im Ausland gilt: Entschädigung nach deutschem Recht
• Mehrwerte/Sonderausstattungen, Mitversicherung von Zubehörteilen wie Navi, Autoradio, usw.

Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
Ihren persönlichen Bedarf klären Sie am besten in einem
Beratungsgespräch mit Ihrem ADMINOVA-Mehrfachagenten!

Haftungsausschluss, Stand: 08/2017: Wir haben die Produktinfonach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft erstellt. Änderungen der Inhalte durch den
Versicherer sowie Irrtümer sind vorbehalten. Es gelten die jeweils gültigen Annahmerichtlinien und Versicherungsbedingungen der Gesellschaft. Diese händigen wir gerne auf Wunsch aus. Diese Unterlage
enthält keine Rechtsberatung sondern dient lediglich der allgemeinen Information. Tarif

 

jetzt Marktvergleich für ihrer Autoversicherung zum 01.01.2018 ihr Versicherungsbüro Rossi

 

Winterreifen: Nicht nur bei klirrender Kälte Pflicht!

gesetzliche Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch,
Schnee-, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Winterreifen oder auch Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen müssen die M+S-Kennzeichnung (Matsch + Schnee) aufweisen. Verstoßen Sie gegen die Winterreifenpflicht, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von mind. 60 € rechnen. Als Faustformel gilt die O-O-Regel: Von Oktober bis Ostern
sollte das Fahrzeug auf M+S-Reifen umgerüstet werden. Damit entgehen Sie nicht nur dem Bußgeld, Winterreifen
erhöhen zudem die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte.

Auch für den Versicherungsschutz können sich Auswirkungen ergeben: Die Kfz-Haftpflichtversicherung
übernimmt den Schaden des Opfers, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs
war. Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt die Schäden am eigenen Auto. Jedoch ist der Versicherer berechtigt, den
Schaden nach der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Achten Sie also hierbei insbesondere darauf, dass Ihre Vollkaskoversicherung den Einschluss: „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ beinhaltet. Wir übernehmen
diese Überprüfung jederzeit für Sie.

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg

Erstellen sie für den 01.01.2018 eine Versicherungsvergleich für ihre KFZ Versicherung