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Spezial-Straf- Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung mit Spezial-Strafrechtsschutz Nachfolgender Praxisfall basiert auf einer wahren Begebenheit und zeigt anschaulich, wie schnell auch Sie in eine strafrechtliche Auseinandersetzung hineingezogen
werden können. Jan B. besucht mit Freunden ein Weinfest. Der Wein ist gut und süffig, die Stimmung
ausgelassen. Aber die Stimmung kippt plötzlich: Der beste Freund von Jan B. flirtet intensiv mit einer Schönheit aus dem Nachbardorf. Das missfällt aber dem Partner der Dorfschönheit und er beginnt, handgreiflich sein Revier zu verteidigen. Jan B. geht zwischen die beiden Streithähne und versucht diese zu trennen. Bei der Rangelei stürzt der „Betrogene“ und zieht sich eine Platzwunde an der Stirn zu. Zwei Wochen später erhalten Jan B. und sein Freund Post von der Polizei: gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Der Amtsrichter glaubt Jan B. nicht, dass dieser nur schlichten wollte. Jan B. wird daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Mindestfreiheitsstrafe
von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein. Vor dem Landgericht wird der gesamte Fall nochmals
verhandelt, mehrere Zeugen werden vernommen. Das Landgericht sieht Jan B. zwar auch nicht als „Unschuldslamm“, vertritt aber die Auffassung, dass der „Betrogene“ und der Alkohol eine erhebliche Mitschuld tragen. Es wertet die Schuld von Jan B. und seines Freundes als gering. Gegen Zahlung einer Geldauflage zugunsten einer Organisation, die Suchtkranken hilft, wird das Verfahren nach § 153 a StPO eingestellt. Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse, die eigenen Auslagen müssen die Angeklagten selbst tragen. Diese bestehen im Wesentlichen aus den Anwaltskosten und betragen für Jan B. mehr als 2.000 €. Da es sich hierbei um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt, werden diese Kosten nicht von Ihrer normalen Privatrechtsschutzversicherung übernommen. Sofern Sie in solch einem Fall die Kosten nicht selbst tragen
möchten, empfehlen wir Ihnen Spezial-Straf- Rechtsschutz mitzuversichern. Eine gute Gelegenheit, Ihr Rechtsschutzversicherung von uns auf Aktualität
überprüfen zu lassen.

 

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg