Sie haben als Unternhemer zusätzliche einen Internetseite, einen Internetshop oder verkaufen Ihre Produkte über Internetmarktplace? Dann sollten Sie auf jeden Fall prüfen ob Sie dieses Risko bereits über Ihre bestehende Betriebshaftpflich abgesichert haben. Falls Sie hierzu Fragen haben berate ich Sie gerne, auf jeden Fall sollten Sie sich eine unverbindliches Angebot anfordern.

Nutzung von Internet-Technologien

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. z.B im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger

Auf Anfrage sind auch Vermögensschäden in der Versicherung spezielle für den Internet Bereich z.B. Urheberecht versicherbar. ( Anfrage über IT-Fragebogen )

 

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