Kurzzeitkennzeichen Neuregelung zum 01.04.2015

Neuregelung ab 01.04.2015:

• Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung ( nur noch für 1 Fahrzeug )
Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung
(alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert.
Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme
beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang
fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.
• Ort der Kennzeichenausstellung ( Deutschland )
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz
des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt
werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan
zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das
Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.
• Hauptuntersuchung TÜV
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne
Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb
des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle
gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die
Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des
Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Marktvergleich über 40 Gesellschaften

Die Experten sind sich einig: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

gehört zu den wichtigsten Versicherungen!
Sie deckt das Risiko, da man während seines Berufslebens stets ausgesetzt

ist, aufgrund von Krankheit oder Unfall die eigene Arbeitskraft zu
verlieren und dadurch erhebliche finanzielle Belastungen drohen.
Oft sind bei Antragsstellung extrem viele Gesundheitsfragen zu beantworten.
(Bei Falschangaben droht im Leistungsfall eine Vertragsanfechtung der Versicherung)
Unser Büro kann bei über 40 Gesellschaften einen Marktvergleich erstellen, auch mit vorher angegebenen Vorerkrankungen.
2015 haben wir drei Gesellschaften mit verkürzten Gesundheitsfragen in unser Portfolio aufgenommen. Hier stellen die Versicherer zum Teil nur 3 Gesundheitsfragen.
Gerne beraten wir sie individuell!

Trends Autoversicherungstarife 2014

private KFZ-Versichung

Für das Jahr 2015 planen private Autoversicherer keine, oder nur geringe Erhöhungen der Beiträge.Die Tarife seien zunehmend stabil und die Kunden können sich über Beitragsstabilität freuen, solange keine Elementarschäden-Überraschungen wie im Jahr 2013 der Fall, eintreten.

 

Junge Nutzer

Bei jungen Nutzern zwischen 17 – 23 Jahren halten sich die Beiträge ebenso stabil. Sie werden aber weiterhin von den Versicherern als große Risikogruppe gesehen, da hier statistisch gesehen das Unfallrisiko erheblich höher liegt als bei älteren Fahrern.

 

Beitragssteigerung im Flotten-Versicherungsgeschäft

Laut Angaben der grossen Flotten-Versicherer muss 2014-2015 durch das gestiegene Schadensaufkommen mit Beitragsanpassungen gerechnet werden. Nachlässe und große Spielräume wird es in diesem Segment 2015 warscheinlich nicht mehr geben. Auch wird sich die Zahl der Assekuranzen der Flottenversicherer senken.

 

2014 sind die Wohnungseinbrüche auf Rekordhoch

Die Zahl der Einbrüche ist erneut um 3,7 Prozent auf 149.500 Fälle gegipfelt. Oft sind unzureichende Sicherheitsvorkehrungen einer der Gründe, warum Kriminellen der Einstieg gelingt. Hier einige Tipps zur Prävention.

Einbrüche ereignen sich heute meistens tagsüber, wobei die Diebe leichtes Spiel haben, denn die wenigsten Wohnungen und Häuser sind ausreichend gegen Einbrüche gesichert. Im Schnitt liegt die Schadenshöhe bei 3.330 Euro pro Einbruch.Im Fokus der Einbrecher liegen dabei teure Elektrogeräte wie Kameras, Computer oder Mobiltelefone. Aber auch Uhren, Schmuck und Bargeld sind bei den Dieben gerne gesehen.

Sicherheitsvorkehrungen verhindern jedoch etwa in einem Drittel aller Einbrüche die Tat als solche. Dabei gilt: Je länger der Einbrecher für den Einstieg in die Wohnung benötigt, desto höher die Chance, dass er den Versuch abbricht und das Weite sucht. Daher sollten bei einem Otto-Normal-Haushalt die vorhandenen mechanischen Sicherungsvorrichtungen (Türen, Schließzylinder etc.) einer Prüfung unterzogen werden. Hierzu gibt es in vielen Bundesländern das kostenfreie Angebot der Polizeilichen Beratungsstellen, die sich das Wohnobjekt vor Ort ansehen und mögliche Schwachstellen erläutern. Informationen können auf www.k-einbruch.de sowie www.polizei-Beratung.de eingeholt werden.

Unsere ergänzenden Tipps:

  • Den Haustürschlüssel niemals draußen verstecken und bei Verlust sofort das Zylinderschloss auswechseln
  • Beim Verlassen die Türe abschließen – nur Zuziehen reicht in der Regel nicht aus
  • Türen und Fenster beim Verlassen des Gebäudes geschlossen halten, nicht gekippt
  • Wertgegenstände nicht in der Nähe der Eingangstür, von Fenstern oder verglasten Türen lagern
  • Ratsam sind Vorrichtungen zum Verhindern des Aufhebelns von Türen und Fenstern
  • Kellerfenster, Lichtschächte und Gitterroste sollten zusätzlich gesichert werden
  • Hinweise auf Abwesenheit wie z. B. Abwesenheitsmeldungen auf dem Anrufbeantworter unbedingt unterlassen
  • Über längeren Zeitraum geschlossene Rollläden sind zu vermeiden, beispielsweise Zeitschaltuhren können diese regelmäßig betätigen
  • Bei längerer Abwesenheit Vertraute um einen regelmäßigen Besuch der Wohnung und die Leerung des Briefkastens bitten
  • Fremde auf dem (Nachbar-)Grundstück oder der Wohnanlage im Auge behalten
  • Bänke, Mülltonnen, Werkzeug und Leitern als Auf- bzw. Einstiegshilfen vermeiden
  • Wertsachen entweder in einem Tresor oder Bankschließfach aufbewahren
  • Professionellen Schutz bieten Einbruchmeldeanlagen

Im Notfall umgehend die Polizei sowie die Versicherung verständigen. Wichtig ist hierbei für beide eine sogenannte „Stehlgutliste“, mit den genauen Angaben was gestohlen wurde, anzufertigen.

Warnwestenpflicht in Kraftfahrzeugen ab dem 01.07.2014

Liebe Kunden in Interessenten,

ab Sommer diesen Jahres tritt in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht in Kraft, d.h. dass ab dem 1.7.2014 in jedem Fahrzeug (ausgenommen Motorräder und Wohnmobile), unabhängig von der Zahl der Mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein muss.    In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist diese Regel ohnehin bereits vorgeschrieben.

Die Weste muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Es sind lediglich die Farben Rot, Gelb oder Orange erlaubt. Eine Zuwiderhandlung gegen die neue gesetzliche Regelung wird mit einem Bußgeld bestraft.

Durch die Weste soll der Fahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein. Damit die Warnweste schnell griffbereit ist, sollte diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes zu finden sein.

Während Fußgänger ohen Warnweste für Autofahrer bei Dämmerung erst aus einer Entfernung von ca. 80 Metern zu erkennen sind, steigt die Sichtbarkeit durch das Tragen einer Warnweste auf etwa 150 Meter.

In vielen europäischen Ländern gelten teilweise andere Regelungen zur Warnwestenpflicht. So muss die Anzahl der vorhandenen Warnwesten in manchen Ländern der Anzahl der Insassen entsprechen. Hier gilt es sich bereits vor Urlaubsantritt zu informieren!

Neue Regional- und Typklasseneinteilung für die Kfz-Versicherung

autoversicherung-offenburgIm September wurden wieder die Regional- und Typklassenstatistiken für das Versicherungsjahr 2014 veröffentlicht. Für das nächste Jahr ist mit keinen großen Veränderungen zu rechnen, sowohl in der Regional- als auch in der Typklasse bleibt für mehr als 60% alles beim Alten.

Regionalklasse für Autos:

In der Kfz-Haftpflicht gibt es keine großen Veränderungen, es werden nur knapp 1% der Fahrzeuge um zwei oder drei Klassen umgestuft, für fast 2/3 gibt es keine Veränderung. In der Teil- und Vollkaskoversicherung bleibt es für über 80% der Fahrzeuge beim Alten.

Typklasse für Autos:

In der Kfz-Haftpflicht werden 28% der Fahrzeuge in eine neue Typklasse umgestuft. Bei 13% verschlechtert und für rund 15% verbessert sich die Typklasse. In der Voll und Teilkaskoversicherung werden ca. 31% der Fahrzeuge besser eingestuft als bisher. Die Fahrzeuge für die sich die Einstufung verschlechtert, liegen im einstelligen Prozentbereich. Während die Regionalklasse die Schadenbilanz einer bestimmten Region widerspiegelt, gibt die Typklasse Auskunft zur Schaden- und Unfallbilanz eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells.

Die Regionalklasse und die Typklasse sind die beiden wichtigsten Tarifmerkmale, die Versicherer bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigen. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Versicherungsgesellschaften auf die Veränderungen in Regionalzahlreiche und Typklassen reagieren werden. Zum 01.10. bringen noch zahlreiche Versicherer einen neuen Tarif auf den Markt. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Prämienniveau zukünftig entwickelt. Sobald uns hierzu aussagekräftige Unterlagen vorliegen, werden wir Sie natürlich zeitnah informieren.

Rossi_AutoversicherungFür Fragen zu der Regionalklasse für die KFZ Versicherung in der Ortenau und den Typklassen der Autoversicherung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.  Ich vergleiche für Sie die Autoversicherung. Sie sparen. So einfach ist

Online Link http://www.rossi-adminova.de/kontakt/kraftfahrtversicherung

 

 

Terminabsprache unter

Telefon: 0781 59155
Fax: 0781 65405
info@rossi-versicherung.de

Beamtenversicherung Referendare

Beihilfeberechtigte sind Beamte. Der Dienstherr ist der Bund. Je nach Bundesland können sich die Leistungen des Dienstherren unterscheiden.

Bald werden wieder viele Beihilfeberechtigte in Ausbildung gehen. Die Beamtenanwärter haben bei den Versicherern die Möglichkeit sich privat abzusichern.

Die Leistung der privaten Krankenversicherer ist unterschiedlich. Vor einem Abschluss einer solchen Versicherung, sollten man einen Vergleich bei mehreren Gesellschaft machen. So gibt es zum Beispiel Unterschiede bei der Sehhilfeerstattung, zischen 200 und 1000€, je nach Anbieter. Auch Heilpraktiker oder Hilfmittel sind bei manchen Anbeitern ausgeschlossen 0der begrenzt mit eingeschlossen.

Gerne erstellen wir Ihnen einen Marktvergleich mit mehreren Anbietern.

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg

Pflegeversicherung für alle dank staatlicher Förderung

Pflegeversicherung für alle dank staatlicher Förderung

Der Deutsche Bundesrat hat am 21.09.2012 dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zugestimmt. Damit wurden zu Jahresbeginn nicht nur die Höhen innerhalb der einzelnen Pflegestufen angepasst, sondern auch Demenzkranke in der ambulanten Pflege besser unterstützt. Pflegende Angehörige erhalten ebenfalls höhere Leistungen. Noch offen ist jedoch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Hiersollen in einem neuen Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen bzgl. Demenz geschaffen werden. Ebenso wurde der Service verbessert. So muss z. B. die Pfl egekasse spätestens fünf Wochen nach Antragseingang eine Einstufungsentscheidung mitteilen. Bei Fristüberschreitung erfolgt eine Zahlung von 70 €/Woche an den Pflegebedürftigen.

Ebenso muss im Pflegefall eine Beratung seitens der Pfl egekassen binnen zwei Wochen möglich sein. Ein weiterer Baustein des Pflege-Neuausrichtungs- Gesetzes ist die staatliche Förderung der Pflegezusatz-Vorsorge, der sogenannte „Pflege-Bahr“. Dabei beteiligt sich der Staat mit monatlich fünf Euro an der Beitragszahlung für eine Pfl egezusatzvorsorge. Die Aufnahme zu diesen Tarifen erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und folgende Punkte müssen beachtet werden:

Pflegemonatsgeld von min. 600 € und max. 1.550 € (bei Pfl egestufe III) – Pflegetagegelder sind auch möglich

Mindesteigenbeitrag des Versicherten: 10 € (plus 5 € staatliche Förderung)

Gefördert werden Pf egepflichtversicherte ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht pflegebedürftig sind oder waren Monatliche Mindestabsicherung:

• 100 % (600 €) in Pfl egestufe III
• 30 % in Pfl egestufe II
• 20 % in Pfl egestufe I
• 10 % in Pfl egstufe 0

Die Wartezeit beträgt 5 Jahre, sie entfällt bei Unfällen Reichen Ihre finanziellen Mittel zur Finanzierung der Pflegekosten und/oder Absicherung Ihrer Hinterbliebenen aus? Gerne berechnen wir Ihr persönliches Pflegemonatsgeld und informieren Sie über die Situation bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit!

Mit freundlichen grüßen ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg

Versicherungsschutz ohne Rauchmelder?

Laut Feuerwehr und Polizei sterben die meisten Brandopfer an Rauchvergiftungen. Bis heute gibt es keine gesetzliche Regelung die vorschreibt, dass Rauchmelder eingebaut werden sollten.
Ihre Lautstärke weckt nicht nur, sondern sorgen auch dafür, dass der Versicherungsschutz bei Brand nicht erlischt.
Je früher ein Brand entdeckt wird, desto geringer sind Schäden.
In manchen Bundesländern besteht schon eine Rauchmelder – Pflicht. Bei neuen Verträgen wird nach einem Brandschaden, es zu erheblichen Sanktionen kommen können, wenn kein Rauchmelder installiert war.
Sogar zu kompletten Leistungsverweigerungen kann es kommen.
Daher sollten Sie Ihre bestehende Versicherung prüfen lassen.
Unser Büro in Offenburg, erstellt Ihnen gerne, von vielen Namhaften Versicherungen einen Marktvergleich.

Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, einen Rauchmelder zu installieren.

Ihr Versicherungsbüro Rossi in Offenburg

Alles Gute zum Neuen Jahr

Wünscht Ihnen das Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg