Warnwestenpflicht in Kraftfahrzeugen ab dem 01.07.2014

Liebe Kunden in Interessenten,

ab Sommer diesen Jahres tritt in Deutschland die allgemeine Warnwestenpflicht in Kraft, d.h. dass ab dem 1.7.2014 in jedem Fahrzeug (ausgenommen Motorräder und Wohnmobile), unabhängig von der Zahl der Mitfahrenden Personen, eine Warnweste vorhanden sein muss.    In gewerblich genutzten Fahrzeugen ist diese Regel ohnehin bereits vorgeschrieben.

Die Weste muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Es sind lediglich die Farben Rot, Gelb oder Orange erlaubt. Eine Zuwiderhandlung gegen die neue gesetzliche Regelung wird mit einem Bußgeld bestraft.

Durch die Weste soll der Fahrer nach einer Panne oder einem Unfall für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein. Damit die Warnweste schnell griffbereit ist, sollte diese am besten im Innenraum in der Nähe des Fahrersitzes zu finden sein.

Während Fußgänger ohen Warnweste für Autofahrer bei Dämmerung erst aus einer Entfernung von ca. 80 Metern zu erkennen sind, steigt die Sichtbarkeit durch das Tragen einer Warnweste auf etwa 150 Meter.

In vielen europäischen Ländern gelten teilweise andere Regelungen zur Warnwestenpflicht. So muss die Anzahl der vorhandenen Warnwesten in manchen Ländern der Anzahl der Insassen entsprechen. Hier gilt es sich bereits vor Urlaubsantritt zu informieren!