Vermeiden Sie eine rechtliche Bruchlandung mit Ihrer Drohne

Multicopter, Quadrocopter oder Drohne:

Diese Fluggeräte sind schon für kleines Geld zu bekommen und lassen sich aufgrund der vereinfachten Steuerung und guter Technik selbst von Kindern gut lenken.

Bitte beachten Sie bei diesem Hobby

Folgendes:

Versicherungsschutz: Ab wann eine Drohne als zulassungs- und/oder versicherungspflichtiges Luftfahrzeug angesehen wird, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und eine Privathaftpflicht abschließen, bei der diese Geräte bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen automatisch mitversichert sind. Bei Geräten über fünf Kilogramm oder bei einer gewerblichen Nutzung muss vor dem Abheben eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden!

Flugverbotszonen:

Nicht überall ist es gestattet, mit diesem „Spielzeug“zu fliegen. Daher sollten Sie aufpassen und sich erkundigen wenn Sie Flüge in der Nähe von Gefängnissen, Kasernen, Flughäfen, Anstalten etc. unternehmen wollen.

Persönlichkeitsrechte:

Ist eine Digitalkamera am Copter angebracht, gilt es, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Fliegen und beraten Sie hierzu gerne ausführlich in einem Gespräch.

Ihr Versicherunsbüro Rossi aus Offenburg