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Änderungen in der Pflegeversicherung 2017

Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG) reformiert die Pflege und brachte 2017 wichtige Änderungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Aufgrund des PSG II gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern sogenannte Pflegegrade (PG) mit weitreichenden Änderungen, Vorteilen, aber auch einigen

Nachteilen für die Versicherten:

Beim neuen Begutachtungssystem spielt der pflegerische Zeitfaktor für den Grad der Pflegebedürftigkeit keine bzw. eine untergeordnete Rolle Pflegegrad 1 löst für Patienten, die bisher die Grundbedingungen für die alte Pflegestufe 0 nicht erfüllt haben, jetzt evtl. schon früher einen Leistungsanspruch ausDemenz ist nun ein Pflegebegriff (PG 2) Leistungen für ambulante Pflege werden teils deutlich erhöht Eigenanteil bei stationärer Pflege für PG 2 bis PG 5 wurde vereinheitlicht Bereits Pflegebedürftige wurden ohneSchlechterstellung in die neuen PG überführt Leistungen für stationäre Pflege in PG 2 und PG 3 werden teils deutlich gesenkt Der einheitliche Eigenanteil bezieht sich auf die Pflege- und nicht auf Heimkosten (Kosten für stationäre Unterkunft, stationäre Verpflegung, Investitionskostenpauschale,Ausbildungsumlage) Falls der Eigenanteil an den Pflegekosten für in 2016 bereits stationär Pflegebedürftige höher wäre als der bisherige Eigenanteil, übernimmt diePflegekasse die Differenz. Für neue stationäre Pflegefälle bleibt die Frage:

wer übernimmt die Differenzkosten?

Leider haben viele Heime schon die Heimkosten erhöht. Durch das PSG II werden viele Menschen bzgl. Leistungsverbesserung profitieren, aber eben auch nicht alle! Eines bleibt unverändert: die Pflegepflichtversicherung ist eine Teilkasko- und keine Vollkaskoversicherung! Wer sich oder seine Angehörigen individuell und nach Wunsch pflegen lassen möchte, oder durch erweiterte ambulantePflegeleistungen eines Pflegedienstes Angehörige von der Pflege entlasten möchte, kommt an einer zusätzlichen Absicherung nicht vorbei. Ob für Sie die Pflegetagegeld-, die Pflegerentenversicherung oder eine andere Lösung in Frage kommt und wie hoch Ihr Pflegekostenbedarf ist, klären wir gerne persönlich

Ihr Versicherungsbüro Rossi

Gerne erstellen wir einen Marktvergleich .

Täglich über 1.000 Leitungswasserschäden in Deutschland

Wenn es plötzlich von der Decke tropft, haben Sie entweder ein undichtes Dach oder einen Leitungswasserschaden. Sollten Sie einmal in die missliche Lage versetzt werden, dass plötzlich auftretende Feuchtigkeit im Haus entdeckt wird, aber die Ursache für Sie nicht schlüssig erklärbar ist, dann handelt es sich meist um einen Rohrbruch am Leitungswassernetz. Nachdem die Rohre gerade inälteren Objekten an Korrosion und Erschütterungen leiden, kommt es hier besonders häufig zu Schäden am Haus. Gerade wenn die Leckage erst nicht gleich ersichtlich ist, und das Wasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt austreten kann, wird es teuer: die durchschnittliche

Schadenssumme liegt bei rund 2.500 bis 5.000 €. Die Gefahren Sturm und Brand sind

in Deutschland mittlerweile gut abgesichert, denken Sie als Gebäudeeigentümer aber bitte auch daran,sich gegen das Risiko eines Leitungswasserschadens mit einer entsprechenden Gebäudeversicherung zu versichern. Gerne prüfen wir Ihren

Versicherungsschutz dahingehend.

 

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg

Vermeiden Sie eine rechtliche Bruchlandung mit Ihrer Drohne

Multicopter, Quadrocopter oder Drohne:

Diese Fluggeräte sind schon für kleines Geld zu bekommen und lassen sich aufgrund der vereinfachten Steuerung und guter Technik selbst von Kindern gut lenken.

Bitte beachten Sie bei diesem Hobby

Folgendes:

Versicherungsschutz: Ab wann eine Drohne als zulassungs- und/oder versicherungspflichtiges Luftfahrzeug angesehen wird, ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und eine Privathaftpflicht abschließen, bei der diese Geräte bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen automatisch mitversichert sind. Bei Geräten über fünf Kilogramm oder bei einer gewerblichen Nutzung muss vor dem Abheben eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden!

Flugverbotszonen:

Nicht überall ist es gestattet, mit diesem „Spielzeug“zu fliegen. Daher sollten Sie aufpassen und sich erkundigen wenn Sie Flüge in der Nähe von Gefängnissen, Kasernen, Flughäfen, Anstalten etc. unternehmen wollen.

Persönlichkeitsrechte:

Ist eine Digitalkamera am Copter angebracht, gilt es, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Fliegen und beraten Sie hierzu gerne ausführlich in einem Gespräch.

Ihr Versicherunsbüro Rossi aus Offenburg

Elementarschadenversicherung prüfen

Simbach am Inn wurde 2016 innerhalb weniger Minuten komplett überschwemmt. Grund hierfür war ein langanhaltender Platzregen. Für die Einwohner blieb wenig Zeit, ihr Hab und Gut zu schützen. So wurden etliche Häuser zerstört oder stark überflutet. Schäden werden jedoch nur mit einer abgeschlossenen Elementarschadenversicherung reguliert. Nur wenige Bürger waren gegen diese Art von Naturgefahren versichert, der Rest war auf staatliche Hilfe angewiesen. Diese betrug lediglich  Elementarschadenversicherung enthalten? 1.500 € – zu wenig, um ein Gebäude sanieren zu können. Aufgrund des Klimawandels könnten derartige Naturkatastrophen in Zukunft häufiger auftreten. Selbst wenn Sie nicht neben einem Gewässer wohnen, besteht die Gefahr von Schäden durch Rückstau oder Starkregen. Überprüfen Sie also Ihren bisherigen Versicherungsschutz auf den Einschluss einer Elementarschadenversicherung und kontaktieren Sie uns bitte bei Fragen.

Ihr Versicherungsbüro Rossi aus Offenburg