Auf diese Leistungen sollten Sie Wert legen bei einer Pflegeversicherung:

  • Pflege durch Angehörige (Laienpflege)
  • Beitragsfreiheit im Leistungsfall, mind. in Pflegestufe III
  • Verzicht auf Wartezeiten
  • Dynamik ohne Gesundheitsprüfung während der Laufzeit und ggfs. im Leistungsfall
  • Verzicht auf Karenzzeiten (keine Zeit zwischen Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Beginn der Leistung)
  • Leistungen für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in allen drei Pflegestufen
  • Leistungen bei Demenz, auch wenn keine Pflegeeinstufung durch soziale oder private Pflegepflichtversicherung (SPV/PPV)
  • ggfs. Einmalzahlung im Pflegefall
  • flexible Gestaltung der Tagegeldhöhen pro Pflegestufe von Vorteil

Die Pflegestufen werden eingeteilt in 3 Stufen :

  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit,
    d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.
  • Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit,
    d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mehr als 120 Minuten täglich.
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit,
    d. h. durchschnittlicher Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss mehr als 240 Minuten täglich betragen und es muss auch nachts (zwischen 22 und 6 Uhr) regelmäßig Grundpflege anfallen.

Mehr Inforrmationen zur Pflegeversicherung finden sie in dem PDF>> Pflegeversicherung

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