Kurzzeitkennzeichen Neuregelung zum 01.04.2015
Neuregelung ab 01.04.2015: • Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung ( nur noch für 1 Fahrzeug ) Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind. • Ort der Kennzeichenausstellung ( Deutschland ) […]